Beratung vor Ort
Archivpflege – Bewahren und Kassieren
Die kirchlichen Körperschaften, Einrichtungen und Werke sind durch das Kirchenarchivgesetz der EKHN verpflichtet, ihr Archivgut zu erhalten, gegen Verlust und Beschädigung zu sichern und im Interesse der wissenschaftlichen Forschung und der kirchlichen Verwaltung zu erschließen.
Das Zentralarchiv führt die Fachaufsicht über die Archive im Geltungsbereich des Kirchenarchivgesetzes. Das Team des Zentralarchivs berät und betreut alle kirchlichen Stellen in der EKHN, bei denen Akten und andere Dokumente entstehen: Kirchengemeinden, Dekanate, Propsteien, Verbände, evangelische Einrichtungen und Vereine, die Kirchenverwaltung und die Synoden. Die Beratung erfolgt per Telefon, Brief oder E-Mail und auch vor Ort, wo gesichtet und bewertet, geordnet und verpackt wird.
Bei Bedarf melden Sie sich bitte.
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